Newsletter März 2024

Monatlicher Newsletter der IG Architektur - April 2024

Monatlicher Newsletter der IG Architektur

April 2024
Die IG Architektur ist eine seit zwanzig Jahren aktive österreichweite Interessensgemeinschaft von Architekturschaffenden. Sie ist Impulsplattform für die Auseinandersetzung mit Fragen der Architektur und Architekturpolitik und bringt sich regelmäßig in aktuelle Themenstellungen ein.

 

Inhalt

➔ Aufruf

 

Ateliers on Demand


Kick-off: 22.04.2024, 18:30, Hörsaal 7 Schütte-Lihotzky, TU Wien

Mit dem Programm Ateliers on Demand will die IG Architektur neue Orte für Architekturstudierende schaffen, um Diskurs, Teamfähigkeit und Netzwerkbildung zu stärken.

Das neue Programm Ateliers on Demand der IG Architektur vermittelt Architekturstudierenden in Wien leerstehende Arbeitsplätze in Wiener Architekturbüros zur Nutzung als kollektive, studentische Ateliers – temporär, kostenfrei und ohne Gegenleistung. Durch eine bislang einzigartige Verbindung von universitärem Wissen und beruflicher Praxis wird Raum geschaffen für Solidarität und generationsübergreifenden Fachdialog. Ateliers on Demand wird mit einem Kick-off am 22.04.2024 an der TU Wien gestartet. Macht mit!

Freude am Diskurs, Teamfähigkeit, interdisziplinäres Arbeiten, Netzwerkbildung: Dies sind zentrale soziale Kompetenzen, die im Rahmen eines Architekturstudiums – neben den fachlichen Kompetenzen – erworben werden können. Kollektiv nutzbare Arbeitsräume wie beispielsweise Architekturzeichensäle bieten dafür das ideale Umfeld. Hier wird bereits im Studium praktiziert, was auch im Berufsleben wesentlich ist: Zusammenarbeit an Projekten, Weitergabe von Wissen und ein qualifizierter fachlicher Diskurs. All dies sind wichtige Voraussetzungen zur Entwicklung einer kritischen Haltung und einer qualitätsorientierten, progressiven Architekturpraxis – die Basis jeglicher Baukultur. Netzwerke, die in Architekturzeichensälen entstehen, bilden ein wesentliches Fundament späterer beruflicher Zusammenarbeit.

Mit dem Programm Ateliers on Demand will die IG Architektur neue Orte für Architekturstudierende schaffen, um Diskurs, Teamfähigkeit, Austausch und Netzwerkbildung zu stärken. Gerade jetzt, in Zeiten magerer Auftragslage, stehen viele Arbeitstische in Architekturbüros leer. Mit “Ateliers on Demand” lädt die IG Architektur Wiener Architekturbüros ein, leerstehende Arbeitsplätze Architekturstudierenden in Wien zur Nutzung als kollektive, studentische Ateliers zur Verfügung zu stellen – temporär, kostenfrei und ohne Gegenleistung.

Ateliers on Demand ist dabei nicht Ersatz, sondern Ergänzung zu Architekturzeichensälen. Durch eine bislang einzigartige Verbindung von universitärem Wissen und beruflicher Praxis wird Raum geschaffen für Solidarität, generationsübergreifenden Fachdialog und Austausch zwischen Universitäten und Architekturbüros. Ateliers on Demand ist aber auch ein Beitrag zur Debatte über die Studienbedingungen Architekturstudierender in Wien und die diesbezüglich dringliche Notwendigkeit von Architekturzeichensälen – die Labore einer Architekturfakultät.

Ateliers on Demand wird mit einem Kick-off am 22.04.2024 um 18:30 Uhr an der TU Wien gestartet. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Vertreter:innen der TU Wien, der Fachschaft Architektur, Studierender und Wiener Architekturbüros sollen darüber hinaus neue, innovative Formen der Verbindung von Lehre und Praxis diskutiert, die Bedeutung von Architekturzeichensälen besprochen und das Potenzial von Ateliers on Demand aufgezeigt werden.

Kick-off Ateliers on Demand
Montag, 22.04.2024, 18:30
Hörsaal 7 Schütte-Lihotzky, TU Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, EG


Kick-off-Speeches
Maria Megina/ Dietrich Untertrifaller Architekten, IG Architektur
Rudolf Scheuvens/ Dekan Fakultät für Architektur und Raumplanung TU Wien

Podium
Fachschaft Architektur TU Wien
Andres Schenker/ Schenker Salvi Weber Architekten
Ute Schneider/ Professorin für Städtebau TU Wien
Vincent Clarence Wildhirt/ Architekturstudent TU Wien

Erweitertes Podium
Marko Jell-Paradeiser/ X42 Architektur, Ausschuss Newcomer der ZT Kammer Wien/NÖ/Bgld
Zeichensäle Architektur TU Wien

Moderation
Katja Puschnik/ Architekturstudentin TU Wien, IG Architektur

Eine Veranstaltung in Kooperation mit der TU Wien/ Dekanat der Fakultät für Architektur und Raumplanung
 
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Ateliers on Demand – jetzt mitmachen!

➔ Einladung der IG Architektur 

 

Vorstandssitzung und
Open Bar der IG Architektur


17.04.2024, 17:00 Vorstandssitzung/ 19:30 Open Bar
IG Architektur, Gumpendorfer Straße 63B, 1060 Wien

Die IG Architektur lädt einmal pro Monat zur Vorstandssitzung ab 17:00 und zur monatlichen Open Bar ab 19:30 ein. Kommt vorbei!

Am 17. April laden das Team und der Vorstand der IG Architektur alle Mitglieder und Interessierten zur Vorstandssitzung und zum Netzwerktreffen – der Open Bar – ein. Wir möchten euch treffen, uns austauschen, euch kennenlernen und einen netten Abend verbringen. Kommt vorbei, wir freuen uns auf euch!

Mittwoch, 17.04.2024
IG Architektur, Gumpendorfer Straße 63B, 1060 Wien

17:00 Vorstandssitzung 
19:30 Open Bar (open end)

➔ Save the Date

 

Die IG Architektur mitgestalten? 
Dann melde dich zur Jahresklausur an!


26. + 27.04.2024
Stadtteilbüro GB*, Quellenstraße 149, 1100 Wien

Viel haben wir im letzten Jahr erreicht, und wir freuen uns auch in Zukunft auf neue, spannende Herausforderungen mit dem IG-Architektur-Netzwerk! Bringt euch bei der Jahresklausur ein und gestaltet die IG Architektur aktiv mit!

Möchtest du die Zukunft der IG Architektur mitgestalten? Dann solltest du unbedingt an unserer Klausur am Freitag, 26. und Samstag, 27.04.2024 teilnehmen. Wir werden einen kurzen Rückblick ins vergangene Jahr machen, um uns dann der Zukunft zuzuwenden: Was möchten wir gemeinsam erreichen? In einer netten Runde treffen wir uns zu einem interessanten Austausch. Alle Mitglieder und jene, die es gerne werden möchten, sind herzlich eingeladen teilzunehmen. 

Freitag, 26.04.2024 (abends) und Samstag 27.04.2024 ganztags (genaue Uhrzeiten werden demnächst angekündigt)
Ort: Stadtteilbüro GB*, Quellenstraße 149, 1100 Wien

Auch wenn wir wissen, dass eure Freizeit kostbar und rar ist, wäre es schön, wenn ihr an beiden Klausurtagen teilnehmen könnt. 

Wir bitten um eure Anmeldungen. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist leider nicht möglich.
 
hier anmelden

➔ Save the Date

 

Vectorworks
Anwender:innen-Treffen


22.04.2024, 18:00 
IG Architektur, Gumpendorfer Straße 63B, 1060 Wien

Du verwendest Vectorworks und hast Lust auf einen Austausch? Dann komm vorbei zum Vectorworks Anwender:innen-Treffen!

Alle Vectorworks Anwender:innen und die, die es noch werden wollen, sind jedes Monat zum Austausch herzlich eingeladen! Das gegenseitige „Über-die-Schulter-Schauen“ hat den Vorteil, aus Arbeitsweisen der anderen zu lernen, das eigene Wissen zu vertiefen und leichter mit Vectorworks zu arbeiten.
 
zur Veranstaltung

➔ Kolumne der Liste IG in der ZT Kammer

 

Erst denken, dann bauen


Bernhard Sommer/ ARGE Transparenz

Das Wiener Ernst-Happel-Stadion soll – statt abgerissen – umgebaut werden. An sich eine gute Sache, jedoch beeinsprucht die Kammer der Ziviltechniker:innen die Art und Weise der Vergabe als „Totalunternehmerausschreibung“. Ein Aufruf zu mehr unabhängiger Planung! Foto: Peter Gugerell. Quelle: Wikimedia Commons

Bei einem Totalunternehmerauftrag wird das gesamte Bauvorhaben inklusive Planung einem finanzstarken Konsortium übertragen. Neben den Protesten der Ziviltechniker:innenkammer gegen die Art und Weise der Vergabe der Überdachung des Wiener Ernst-Happel-Stadions hat eine Arbeitsgemeinschaft von Ziviltechniker:innen (ARGE Transparenz) einen Nachprüfungsantrag eingebracht.

Im Wesentlichen geht es bei Totalunternehmeraufträgen um die (vermeintliche) Vermeidung von Verantwortung, und so erfreut sich diese Vergabeform bei manchen öffentlichen Auftraggeber:innen großer Beliebtheit. Gegen ein erhöhtes Entgelt und zum Preis verringerter Möglichkeiten der Kontrolle wird versucht, dem Bauherr:innenrisiko zu entkommen. Denn wenn Planen und Bauen nicht getrennt werden, fehlen wichtige Kontrollphasen der Auftraggeber:in, aber auch die laufende Qualitätskontrolle durch unabhängige Planung.

Im Gegensatz zu einem von großen Bauunternehmen gerne verbreiteten Narrativ, dass die Trennung von Planen und Bauen altbacken wäre, ist diese Vorgangsweise eigentlich die Einzige, die einer modernen, demokratischen Verwaltungskultur entspricht. Denn wenn es um öffentliches Geld geht, muss eigentlich immer das beste Projekt das Ziel sein. Dies gilt in Zeiten der Bekämpfung der Erderhitzung umso mehr. 

Während die klassische Vergabe von Einzelgewerken, aber auch die Vergabe an einen Generalunternehmer auf Basis einer bereits gut durchdachten Planungslösung erfolgt, wird der Totalunternehmer beauftragt, die Planung quasi nebenher „mitzumachen“. 

Kürzlich wurde dieses Phänomen beim Projekt Ernst-Happel-Stadion in Wien erkennbar. Dort vertrat das Verwaltungsgericht Wien die Meinung, dass der Anteil der Planung in einem Totalunternehmer-Auftrag nur eine „Nebenleistung“ gemessen am gesamten Auftragsvolumen darstellt. Außenstehende (und offenkundig auch das Gericht) betrachten daher zunächst nur isoliert das zwangsläufig große Auftragsvolumen eines Totalunternehmer-Auftrags. Aus dieser Logik heraus ist eine rein aus Planer:innen bestehende Arbeitsgemeinschaft nicht antragslegitimiert.

Das Planungshonorar hat zwar, gemessen am Gesamtauftragswert, immer eine untergeordnete Rolle, was allerdings den Schluss zulässt, dass Planung in einem Projekt eine belanglose Nebenleistung einnimmt. Jedoch benötigt jedes Projekt eine gewissenhafte Planung, um überhaupt erfolgreich realisiert zu werden.

Ist die Planung aber nur noch ein Anhängsel der notwendigerweise gewinnorientierten Strategie eines Bauunternehmens, so ist sie zwangsläufig korrumpiert. Nicht im Sinne einer direkten Vorteilsnahme durch ungesetzliche Konstruktionen, sondern im Sinne des Unterordnens einer möglichen besten Lösung unter die wirtschaftlich optimalen Möglichkeiten eines Unternehmens. Das geht von der gerade heute für den Lebenszyklus so entscheidenden Materialwahl bis zur Optimierung von Grundrissen nach anderen Kriterien als jenen einer möglichst langfristigen und nachhaltigen Nutzung.

Die einzige „Sanierung“ einer solch verfehlten Vergabestrategie wäre der Bedeutung der Planung folgend, die Ausführung nicht als Anhängsel, sondern als Fortentwicklung der Planung zu begreifen, und die Vergabe nicht an der Höhe des Preises, sondern an der Qualität des Projekts festzumachen. Aber auch dann wäre die fehlende Unabhängigkeit von Planung und Bauen nicht saniert.

Somit bleibt festzuhalten: In einem modernen Rechtsstaat führt der Weg zum besten Projekt über den offenen Wettbewerb und eine unabhängige Planung.
 

ZT-Kammer

➔ Kommentar

 

Lichtblick Bürger:inneninitiative „Freiraum Naschmarkt“ 


Isabella Marboe

Die Bürger:inneninitiative „Freiraum Naschmarkt“ lud im Februar zu einer Podiumsdiskussion über die Juryentscheidung zur Neugestaltung des Wiener Naschmarkts ein. Es wurden die drei höchstplatzierten Wettbewerbsbeiträge besprochen, der Diskussionsbedarf war hoch. Im Bild: Die Eins-zu-eins-Simulation der Hallenverbauung. Bild: Freiraum Naschmarkt

Der Ansturm war so groß, dass der IG Architektur die Sessel ausgingen, obwohl man schon alle Bürostühle dazugeholt hatte. Am 7. Februar lud dort die Bürger:inneninitiative „Freiraum Naschmarkt“ zu einer Podiumsdiskussion über die Juryentscheidung zur Neugestaltung des Wiener Naschmarkts ein. Architekturschaffende, Anrainer:innen, Marktstandler:innen, betroffene Wiener:innen: Der Naschmarkt ist allen wichtig, das Interesse war groß, die Wogen gingen von Anfang an hoch.

Siegreiche Halle
Gewonnen hatte ausgerechnet ein Projekt der Architekten mostlikely und D/D Landschaftsplanung, das eine Markthalle mit Dachgarten und anschließendem Marktgreißler als Entrée zwischen Naschmarktende und Marktamt an die Kettenbrücke setzte. Ansonsten: mehr als die Hälfte der bisherigen Parkplatzfläche entsiegelt, neue Bäume, viel Grün, Wasserspiele. Eh klar – Stichwort: Hitzeinsel. Im neuen „Marktraum“ soll es auch eine offene Schauküche und eine Bar geben. Bei Bürgerinitiative und Anrainer:innenschaft schrillen die Alarmglocken: Noch mehr Gastronomie? Wer wird sich die neuen Indoor-Stände in der Markthalle leisten können, und wie sieht es mit der öffentlichen Durchgängigkeit des Naschmarktes aus?

Stadträtin Ulli Sima und Bezirksvorsteher Markus Rumelhart hatten sich ursprünglich eine Markthalle gewünscht. Eine Bürger:inneninitiative formierte sich, fast 21.000 Menschen unterstützen 2021 deren Petition „Park statt Halle“. Die Stadt schrieb den offenen, EU-weiten Wettbewerb „Zwischen den Wienzeilen“ aus. Und nun war sie erst recht wieder da: Die Markthalle von mostlikely Architekten im Grünraum von D/D Landschaftsarchitektur. Der Diskussionsbedarf war also hoch. 

Umso mehr, als das zweitplatzierte Projekt von Studio Vlay Streeruwitz und Carla Lo Landschaftsarchitektur im Prinzip nur fünf sehr ephemere neue Standplätze mit schattenspendenden Flugdächern in Verlängerung des bestehenden Naschmarktes vorsieht. Auch die drittplatzierten l’AUC architectes et urbanistes mit Studio Patrick Pregesbauer und Studio Mathieu Lucas formulieren ihr Entrée mit zwei langen, überdachten Pavillons, deren Formensprache sich am Bestand orientiert. Auch sie setzen die Reihen der bestehenden Marktstände fort und führten die achsiale mittlere Wegachse des Naschmarkts bis hin zum dritten Planungsabschnitt befestigt weiter.

Rege Diskussion
Der Wiener Naschmarkt ist schon lange kein richtiger Markt mehr, die Stände, an denen Wiener:innen gern einkaufen, lassen sich an einer Hand abzählen. Längst haben Lokale, Restaurants, Cafés und Touristenschwärme den Markt erobert, der sich zwischen Rechter und Linker Wienzeile entlangzieht. Dieses Beispiel kann als symptomatisch für den Umgang der Stadt mit ihrer Geschichte, ihrem Erbe und ihrer Zukunft gelesen werden. Seit Otto Wagner und der Ringstraße gibt es in Wien keinen wirklich maßgeblichen Städtebau mehr. Man hantelt sich von Einzelfall zu Einzelfall, lässt sich vom Zeitgeist lenken und setzt auf leichte Vermittelbarkeit. Derzeit hoch im Kurs: Maßnahmen gegen die Überhitzung. Renderings mit dekorativer Begrünung, glücklichen Menschen mit und ohne Wasserspiele fluten die Stadt und versprechen rasche, effektive und schöne Lösungen. Es gibt sie inzwischen am Meiselmarkt – der übrigens vor Jahrzehnten unter die Erde versenkt wurde –, am Praterstern, auf vielen weiteren öffentlichen Freiräumen und demnächst auf dem Michaelerplatz. Die Überhitzung des Naschmarkts zu verhindern, indem man eine wichtige Frischluftschneise kappt, scheint jedenfalls keine gute Idee. Auch die Markthalle ist hochgradig hinterfragungswürdig. Beim Umbau und der Belebung dieses Bautyps bewies die Stadt bisher keine glückliche Hand: Die wunderschöne Nußdorfer Markthalle wurde im Wesentlichen zur Spar-Filiale mit ein paar Lokalen, die schlecht funktionieren, der sehr beliebte Markt bei der U-Bahn-Station-Landstraße ist heute eine Mall, viele Wiener Märkte kämpfen um ihre Existenz.

Jedoch: Zivilgesellschaftliches Engagement hat in Wien keine große Tradition. Insofern ist die Bürger:inneninitiative „Freiraum Naschmarkt“ ein echter Lichtblick. Sie hat noch einiges zu tun.

Dieser Beitrag wurde am 27.02.2024 von gat.news publiziert. Im Rahmen einer Kooperation werden Beiträge von GAT und der IG Architektur regelmäßig geteilt. 

Freiraum Naschmarkt

➔ Forderung der IG Architektur

 

Mietrechtsgesetz neu denken 

Sieben Forderungen für einen Interessensausgleich zwischen Alt- und Neubau – Teil 2

Martin Hess

Weil ein Neubau freien Mietzins und mehr Nutzfläche verspricht, werden Altbauten ausgemietet und demoliert. Könnte eine Überarbeitung des Mietrechtsgesetzes und die Etablierung einer Gesamtmiete – bestehend aus Miete, Betriebskosten und Energiekosten – Anreize schaffen, um Bestand zu ertüchtigen und die Sanierungsquote zu heben? Foto: Martin Hess

Ende 2023 organisierte die IG Architektur die Dialogveranstaltung „Abriss vermeiden – was macht Abbruch so attraktiv?”. Expert:innen aus den Bereichen Verwaltung, Architektur, Politik und Projektentwicklung sowie Ingenieur:innen, Jurist:innen und Aktivist:innen diskutierten die wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, die den Abbruch von Gebäudebestand vorantreiben. Es wurden sieben Forderungen für einen zeitgemäßen Umgang mit Bestand erarbeitet (hier nachlesen). In diesem und den folgenden Newslettern soll näher auf die einzelnen Punkte eingegangen, weiterführende Aspekte beleuchtet und Überlegungen dazu angestellt werden.

Forderung 2: Mietrechtsgesetz neu denken 
Die Regelungen des Mietrechtsgesetzes für Altbauten sind nicht zeitgemäß. Die Mietdeckelung durch den Richtwertmietzins für Gebäude, die vor 1945 bzw. 1953 errichtet wurden, ergibt in Kombination mit der für Neubauten ungleich höheren „angemessenen Miete“ eine der Hauptmotivationen für Abbruch und Neubau. Die geltenden Mietbeschränkungen erschweren die Finanzierung von energetischen Verbesserungen und motivieren Eigentümer:innen nicht, durch gutes Management die Betriebskosten zu senken. Das Etablieren einer Gesamtmiete – bestehend aus Miete, Betriebskosten und Energiekosten – schafft Anreize, Bestand zu ertüchtigen und die Sanierungsquote zu heben. Durch die so erreichte Reduktion der Energie- und Betriebskosten können für Eigentümer:innen die Einnahmen aus der Miete gesteigert werden, ohne dass sich die Gesamtkosten für Mieter:innen ändern. Die Anwendung der Gesamtmiete auf alle Wohnungen hätte positive soziale Aspekte und würde einen wirkungsvollen Ausgleich zwischen Alt- und Neubau herstellen. 

Das Mietrechtsgesetz (1) regelt die Vermietung von Mietobjekten in Österreich. Insbesondere wird die Höhe des Mietzinses für Wohnungen nach dem Jahr der Errichtung in Altbauten und Neubauten eingeteilt und geregelt. In den gleichen Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes können trostlose Wohnungen in nahezu baufälligen Häusern (die Verwendbarkeit ist ein Hauptkriterium) wie auch großartige Wohnungen in einem liebevoll renovierten Umfeld fallen. Demgegenüber sind z.B. „siebzig Jahre alte Neubauten“ nicht im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes und unterliegen keinen Mietzinsbeschränkungen.

Der Altbau in Wien ist von dieser Regelung besonders betroffen. Einerseits befinden sich sehr viele Wohnungen in klassischen Altbauten, die ca 31% des Gebäudebestandes ausmachen (2), andererseits wurde die Mietobergrenze – der Richtwert – in Wien besonders niedrig festgelegt. So beträgt der Richtwert (3) in Wien zum 1.4.2023 6,67 €/m². Zum Vergleich: Die zulässige Miete in der Steiermark ist mit 9,21 €/m² um 38% höher als in Wien (4).

Wäre ein ausreichendes Angebot an Wohnungen vorhanden und Härtefälle vermeidbar, könnte über die Sinnhaftigkeit gedeckelter Mieten nachgedacht werden. Aber die Situation ist unübersichtlich, weil sie nicht für alle Bewohner:innen und Wohnviertel gleich ist. Da es sich beim Wohnen um ein Grundbedürfnis handelt, es eine sehr große Nachfrage gibt und nicht alle Vermieter:innen eine ausgeprägte soziale Ader haben, erscheint eine umfassende Deregulierung im Moment nicht zielführend.

Offensichtliche Ungleichgewichte, zum Beispiel zwischen den Richtwerten der Bundesländer, sollten aber auf jeden Fall behoben werden (5). Und eine Verschiebung der Kriterien, welche Objekte wann in Zukunft Mietdeckelungen erfahren sollen, ist notwendig. Denn die geltenden Regeln erschweren die dringend notwendige ökologische Stadterneuerung nachhaltig. Im Gegenteil, sie motivieren dazu, Bestandsbauten auszumieten, abzubrechen und Ersatzneubauten zu schaffen. Das ist sozial, kulturell und ökologisch nicht sinnvoll.

Den Abbruch, für den das Mietrechtsgesetz eines der Hauptmotive ist, versucht man mit anderen Mitteln zu bekämpfen, anstatt die Ursachen zu beheben. So soll die Erhaltungspflicht von Gebäuden verstärkt kontrolliert und Abbrüche von Altbauten aus Gründen des Stadtbildes bewilligungspflichtig bis untersagt werden. Die anderen Gründe, Abbrüche zu verhindern, nämlich soziale und ökologische, wiegen mindestens ebenso schwer. Es entsteht der Eindruck, dass Kompensationsregeln rund um das schier unverrückbare Mietrechtsgesetz geschmiedet werden.

Die oben formulierte Forderung ist eine Idee zur ökologischen Adaptierung der bestehenden mietrechtlichen Regelungen. Besonders die Energieumstellung – “Raus aus Öl und Gas” – ist im Bestand nur durch erhebliche Investitionen zu realisieren. Für die gibt es zwar derzeit hohe Förderungen, aber mit den Richtwertmieten sind die Anreize für die Modernisierung zu klein. Diese Investitionen kämen zwar der Umwelt und den Mieter:innen zugute, aber die Vermieter:innen bekommen dadurch auch keine höheren Erträge. Deshalb behindert das Mietrechtsgesetz die Energiewende und die Sanierung der Bestandsquartiere. Die Ökologisierung des Mietrechtsgesetzes wurde vielfach gefordert (6), doch bisher scheiterten alle, auch einige vielversprechende Anläufe zu einer zeitgemäßen Reformierung (7). 

Welche Ansätze könnten oder sollten in einem neuen Mietrechtsgesetz Platz finden? Bisherige Vorschläge zur Adaptierung des Gesetzes sahen z.B. das Alter der Immobilie als sinnvolles Kriterium für eine Mietzinsobergrenze an (8). Ein vor 25 bis 30 Jahren hergestelltes Haus bietet voraussichtlich keine überzeugend höhere Wohnqualität als ein durchschnittlicher Altbau. Nachstehend einige Vorschläge, wie die unterschiedlichen Qualitätskriterien einer Immobilie ausgewogen einfließen können: 

  • Einführen der Definition einer tiefgreifenden Sanierung, deren Qualitäten mit der Neuerrichtung eines Gebäudes vergleichbar sind.
  • Mietzins abhängig vom Zeitpunkt der Errichtung oder der tiefgreifenden Sanierung. 25 Jahre freier Mietzins sind genug, nach Ablauf dieses Zeitraumes tritt wieder ein geregelter Mietzins in Kraft.
  • Gesamtbewertung ökologischer Aspekte unter Berücksichtigung der grauen Energie bzw. der Errichtungsenergie und des Treibhausgaspotentials – und nicht der Energieeffizienz im Sinne des Heizwärmebedarfs. Denn auf welche Weise dieser Bedarf gedeckt wird, hat einen ungleich höheren Einfluss auf die Umwelt.
  • Ein neuer Richtwert in Relation zum Wert der Immobilie und damit der Attraktivität der Lage, des Zustandes, der Wohnqualität und der baulichen Qualität.
  • Faire Regeln für die Befristungen (9)


Fußnoten
(1) Mietrechtsgesetz, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002531
(2) Anzahl an Altbauten, https://www.statistik.at/fileadmin/pages/354/Ergebnisse_im_Ueberblick_Gebaeude_2021.ods
(3) Richtwertgesetz, https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung.wxe?abfrage=bundesnormen&gesetzesnummer=10003166
(4) Höhe der Richtwerte, https://wien.arbeiterkammer.at/mietzinsobergrenzen
(5) ebd.
(6) 20.10.2023, https://www.derstandard.at/story/3000000192031/bitte-endlich-das-mietrecht-oekologisieren
(7) 8.4.2017, https://oe1.orf.at/artikel/393619/Neuer-SPOe-Entwurf-zur-Mietrechtsreform 
(8) ebd.
(9) Streitgespräch Ulreich - Rosifka https://www.derstandard.at/story/2000043765497/drei-bis-zwoelf-monate-gratis-wohnen-wenn-der-befristete-mietvertrag

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