Newsletter Februar 2024

Monatlicher Newsletter der IG Architektur - Februar 2024

Monatlicher Newsletter der IG Architektur

Februar 2024
Die IG Architektur ist eine seit zwanzig Jahren aktive österreichweite Interessensgemeinschaft von Architekturschaffenden. Sie ist Impulsplattform für die Auseinandersetzung mit Fragen der Architektur und Architekturpolitik und bringt sich regelmäßig in aktuelle Themenstellungen ein.

➔ Einladung der IG Architektur 

 

ig_am wort: Vom Grätzel bis zur Hausgemeinschaft


05.03.2024, 19:00
IG Architektur, Gumpendorfer Straße 63B, 1060 Wien

Wie können lebendige Nachbarschaften gemeinschaftlich gestaltet werden? Architekt Ralf Bock spricht am 05.03.2024 mit der Landschaftsarchitektin Lilli Lička, dem Architektur- und Stadtforscher Robert Temel, Architektin Annegret Haider von einzueins architektur und der Vorsitzenden des Vereins Seestadtgrün, Katarina Rimanoczy. 

Die IG Architektur lädt Expert:innen im Rahmen der Veranstaltungsreihe ig_am wort ein, um mit an Planungsprozessen Beteiligten ins Gespräch zu kommen und Bürger:innen an Gestaltungsprozessen unserer gebauten Lebensräume teilhaben lassen. Die Diskussionsreihe knüpft an den im letzten Jahr begonnen Dialog zu dem Thema „Reden wir über Baukultur!“ an und führt diesen mit interdisziplinären Gesprächen fort. Diesmal widmen wir uns dem Thema Nachbarschaften. Die Gestaltung des Wohnungsumfeldes, der umgebende öffentliche Raum und der halböffentliche Raum werden diskutiert, genauso wie die Bedeutung von allgemeinen Flächen für Begegnung und Austausch als Voraussetzung für eine lebendige Nachbarschaft. 

Sprecher:innen: 
Lilli Lička, Landschaftsarchitektin, zum Thema Grünraumverteilung/ Gestaltung öffentlicher und halböffentlicher Räume
Katarina Rimanoczy, Bewohnerin Baugruppenprojekt und Vorsitzende des Vereins Seestadtgrün
Robert Temel, Architektur- und Stadtforscher, zum Thema Bedeutung vom Wohnumfeld im Wohnungsbau
Annegret Haider, Architektin/ einszueins architektur, zum Thema Gemeinschaftsräume und Erschließung in Wohngebäuden

Konzeption und Moderation: Ralf Bock, Architekt
 
zur Veranstaltung

➔ Einladung der IG Architektur 

 

Vorstandssitzung und
Open Bar der IG Architektur 


13.03.2024, 17:00 Vorstandssitzung/ 19:30 Open Bar
IG Architektur, Gumpendorfer Straße 63B, 1060 Wien

Die IG Architektur lädt einmal pro Monat zur Vorstandssitzung ab 17:00 und zur monatlichen Open Bar ab 19:30 ein. Kommt vorbei!

Am 13. März laden das Team und der Vorstand der IG Architektur alle Mitglieder und Interessierten zur Vorstandssitzung und zum Netzwerktreffen – der Open Bar – ein. Wir möchten euch treffen, uns austauschen, euch kennenlernen und einen netten Abend verbringen. Kommt vorbei, wir freuen uns auf euch!

Mittwoch, 13.03.2024
IG Architektur, Gumpendorfer Straße 63B, 1060 Wien

17:00 Vorstandssitzung 
19:30 Open Bar (open end)

➔ Save the date

 

Vectorworks
Anwender:innen-Treffen


25.03.2024, 18:00 
IG Architektur, Gumpendorfer Straße 63B, 1060 Wien

Du verwendest Vectorworks und hast Lust auf einen Austausch? Dann komm vorbei zum Vectorworks Anwender:innen-Treffen

Alle Vectorworks Anwender:innen und die, die es noch werden wollen, sind jedes Monat zum Austausch herzlich eingeladen! Das gegenseitige „Über-die-Schulter-Schauen“ hat den Vorteil, aus Arbeitsweisen der anderen zu lernen, das eigene Wissen zu vertiefen und leichter mit Vectorworks zu arbeiten.
 
zur Veranstaltung

➔ Kolumne der ZT-Kammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland

 

Garant der Berufsausübung


Ulrike Schartner 

Der Architekturberuf setzt eine umfassende Ausbildung voraus. Qualität und Inhalt der Architekturausbildung müssen Garant sein, den Architekt:innenberuf in Österreich auch in Zukunft ohne zusätzliche Hürden wählen zu können. Kammervertreter:innen setzen dabei auf einen Dialog mit Universitäten und Fachhochschulen.

Die Lehre ist frei, das ist gut so – und kann dann doch zu unterschiedlichen Erwartungshaltungen führen. Studierende kämpfen sich jahrelang durchs Architekturstudium, im guten Glauben, sich dort das notwendige fachliche Wissen abzuholen; Arbeitgeber:innen in Architekturbüros freuen sich auf junge, bestens ausgebildete Mitarbeiter:innen. Dann kommt der Arbeitsalltag, und mit ihm die Evaluierung von mitgebrachtem studentischem Wissen. Dieses erscheint vielen Arbeitgeber:innen dann doch teilweise mangelhaft, vor allem, wenn es um den Hochbau und Baudetails geht – Basiswissen, das täglich benötigt wird.

Man kann einwenden, dass sich die neuen Mitarbeiter:innen nach dem Studium im Büro ja weitere Kenntnisse aneignen werden. Falls das Berufsziel Architekt:in ist, kann nach diesen (Lehr-)Jahren die Ziviltechniker:innenprüfung abgelegt und eine Befugnis zur selbständigen Berufsausübung erlangt werden. Diese Befugnis bezieht sich aber auf alle Inhalte der im Studium angebotenen und positiv bestandenen Lehrveranstaltungen. Die darin erworbenen Fähigkeiten werden als gegeben vorausgesetzt und nicht nochmals abgeprüft. Man wird für befähigt erklärt, ist für seine beruflichen Leistungen verantwortlich und auch haftbar.
 
Was aber, wenn Lehrveranstaltungen wie zum Beispiel Hochbau, die zum Grundwissen Architekturschaffender zählen, ausgedünnt oder durch ganz andere Lehrinhalte ersetzt werden? Verlieren Architekt:innen dann die Befugnis, Hochbaupläne zu erstellen? Oder müssen Berufsanwärter:innen nach fünf Jahren Studium Kurse belegen, um Grundwissen zu erlangen?
 
Theoretisch könnte die Kammer das Ziviltechniker:innen-Gesetz ändern und solche „Ergänzungskurse“ anbieten, doch das wäre kontraproduktiv: Fünf Jahre Studium sind genug. Studierende sollten die Gewissheit haben, dass im Architekturstudium inhaltlich alle relevanten Kenntnisse vermittelt wurden, die in weiterer Folge für die Anmeldung zur ZT-Prüfung berechtigen.
 
Daher bauen Kammervertreter:innen auf einen Dialog mit Universitäten und Fachhochschulen, um sie für diese Problematik zu sensibilisieren. Gerade internationale Professor:innen sind über österreichische Berufsvoraussetzungen oft nicht informiert und nehmen darauf in der Lehre auch nicht unbedingt Rücksicht. Qualität und Inhalt der Architekturausbildung müssen aber Garant dafür bleiben, den Architekt:innenberuf in Österreich auch in Zukunft ohne zusätzliche Hürden wählen zu können.

➔ Aufruf

 

Mitarbeit in der neuen Arbeitsgruppe Sanierungsvorberatung


Wolfgang Bereuter

In der neuen Arbeitsgruppe Sanierungsvorberatung sollen Beratungskonzepte für Bestandsgebäude entwickelt und die Sanierungsquote in Wien anhand fachlicher Expertise erhöht werden. Möchtest du dich beteiligen? Dann melde dich! Foto: Wolfgang Bereuter

Die neue Arbeitsgruppe Sanierungsvorberatung der IG Architektur beschäftigt sich mit der Möglichkeit, die Sanierung von Bestandsgebäuden mit Hilfe eines Beratungskonzepts zu fördern. Die thermische Sanierung von Wohngebäuden stellt dabei nur einen Teilaspekt der Sanierungsberatung dar. Unser Anliegen ist es, das Potential einer sanierungsbedürftigen Liegenschaft zu erkennen, diese neu zu denken und unter mehreren Entwicklungsmöglichkeiten die attraktivste Variante herauszuarbeiten. Dafür sind nicht nur Gespräche, sondern auch planerische Tätigkeiten in Form von Vorentwürfen, Skizzen und Ideen notwendig.

In der Arbeitsgruppe möchten wir prüfen, ob und in welchem Ausmaß Projekte umsetzbar sind, und ob es möglich ist, eine Finanzierung für die Vorberatung zu erhalten. Ziel ist es, die Sanierungsquote in Wien anhand fachlicher Expertise zu erhöhen.
 
Möchtest du dich an der Arbeitsgruppe beteiligen und bei der Entwicklung mitarbeiten? Dann melde dich! Ansprechpartner: Wolfgang Bereuter/ Bereuter Architektur.

ich möchte mitmachen

➔ Forderung der IG Architektur

 

Ausweis über die graue Energie

Sieben Forderungen für einen Interessensausgleich zwischen Alt- und Neubau – Teil 1

Martin Hess

Sieht so das vielzitierte Urban Mining aus? Fehlanzeige. Denn hier werden Baureste zerkleinert, vermischt und mit viel Energieaufwand abtransportiert, deponiert oder downgecyclet. Ergebnis: Viel verlorene graue Energie. Foto © Georg Scherer, Wienschauen

Ende 2023 organisierte die IG Architektur die Dialogveranstaltung „Abriss vermeiden – was macht Abbruch so attraktiv?”. Expert:innen aus den Bereichen Verwaltung, Architektur, Politik und Projektentwicklung sowie Ingenieur:innen, Jurist:innen und Aktivist:innen diskutierten die wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, die den Abbruch von Gebäudebestand vorantreiben. Es wurden sieben Forderungen für einen zeitgemäßen Umgang mit Bestand erarbeitet (hier nachlesen). In diesem und den folgenden Newslettern soll näher auf die einzelnen Punkte eingegangen, weiterführende Aspekte beleuchtet und Überlegungen dazu angestellt werden.

Forderung 1: Ausweis über die graue Energie
Der Energieausweis berücksichtigt derzeit nur die Nutzenergie und umfasst nicht die Bewertung des Bestandes. Er soll inhaltlich ausgeweitet werden und auch die bei der Errichtung des Gebäudes aufgewendete Energie, die sogenannte graue Energie, beinhalten. Im Zuge dieser Betrachtungsweise können bestehende Gebäude als Guthaben ausgewiesen werden, bzw. Abbruch als negative Auswirkung auf die Treibhausgas-Emissionen erkannt und berücksichtigt werden. Wie der Energieausweis soll auch der „Graue Energieausweis“ Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit und Förderungen sein.

Um die Erderwärmung zu verlangsamen, ist der möglichst sparsame Umgang mit dem Global Warming Potential (GWP) – das unsere Handlungen hervorruft – oberste Maxime. Für die Baubranche bedeutet das große Veränderungen und eine Neuausrichtung.

GWP im Lebenszyklus der Gebäude
Schon jetzt gibt es in Österreich Regelwerke zum energetischen Betriebsaufwand von Gebäuden, deren Erfüllung bei der Genehmigung von Bauvorhaben durch die OIB-Richtlinie 6 zwingend vorgeschrieben ist. Mit der gleichzeitigen Einflussnahme auf die Technologie zur Bereitstellung der Wärme und Kälte (ohne fossile Treibstoffe) wird das GWPN (Nutzung) bereits seit längerer Zeit berücksichtigt. Der Fokus auf die Nutzenergie hat zur Folge, dass die Baubranche den Fußabdruck der Rohstoffgewinnung, der Herstellung, des Transports und der Einbringung der Materialien eines Bauprojektes nicht berücksichtigen muss. Auch die bei einem bestehenden Gebäude bereits geleisteten umweltrelevanten Aufwendungen werden nicht berücksichtigt.

Für das GWPK (Konstruktion) existieren also keine verbindlichen Regelungen. Erst in der für die nächsten Jahre geplanten Ausarbeitung und Einführung der OIB-Richtlinie 7 und (1), der siebten Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik mit dem Titel „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ wird der Bedeutung der Errichtung von Gebäuden ansatzweise Rechnung getragen. Im schon jetzt zugänglichen Grundlagendokument scheint die Ausrichtung aber in erster Linie auf das Material und seine Positionierung im Stoffkreislauf gerichtet. Es findet sich aber auch ein Bekenntnis zur Wertschätzung der Strukturen, siehe Punkt 4 „Nutzungsdauer, Anpassungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit": Bauwerke sind grundsätzlich so zu planen und auszuführen, dass sie dauerhaft und ohne vorgesehene Beschränkung der Lebensdauer bestehen bleiben.“ Und: „Ein Rückbau von intakten statischen und baulichen Grundstrukturen ist zu vermeiden.“ (1)

Man ist verleitet, an typische Altbauten zu denken, die, wenn sie einigermaßen instandgehalten wurden, keine Begrenzung ihrer Lebensdauer zu haben scheinen. Für den Lebenszyklus von Bauwerken ist eine Lebensdauer von 50 Jahren eine gängige Betrachtung. Sollen für die Einhaltung einer Lebensdauer Regeln geschaffen werden? Unter derzeitigen Produktionsbedingungen und Bauweisen scheint selbst diese lange Bestandsdauer bei Betrachtung des GWPK kurz angenommen.

Bis nämlich die Energieeinsparung eines Neubaus die Umweltbelastung der Errichtung wieder herein spielt, vergehen viele Jahre. Beispielsweise kann ein mit einer Wärmepumpe ausgestatteter, ansonsten aber unsanierter Altbau zwischen 40 bis über 600 (!) Jahre betrieben werden, bis die Emissionen nur der Errichtung des Neubaus erreicht werden (Rechenbeispiel hier downloaden).

Ausweis für die Graue Energie
Hier setzt die Forderung nach einem „Ausweis für die Graue Energie“ an. Denn in einem größeren Rahmen betrachtet ist jede Destruktion von Ressourcen ein gesellschaftliches Problem und kein privates Thema. Die Bemessung der grauen Energie soll sowohl für Bestandsgebäude und Teile davon, als auch für neu errichtete Gebäude ermittelt werden. Der Ausweis für die graue Energie ist eine mögliche Grundlage für den Umgang mit der begrenzten gesellschaftlichen Ressource GWPK.

(1) Anm.: Die Erarbeitung der OIB 7 erfolgt auf Basis der 7. Grundanforderung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (!)

➔ Veranstaltungshinweis

 

PROTEST/ARCHITEKTUR. Barrikaden, Camps, Sekundenkleber


Laufzeit: 14.02.2024—25.08.2024
MAK Ausstellungshalle OG, Stubenring 5, 1010 Wien

Proteste müssen stören, sonst wären sie wirkungslos. Wenn Protestbewegungen in den öffentlichen Raum ausgreifen und sich dort fortsetzen, wenn sie ihn blockieren, erobern und schützen, dann entsteht Protestarchitektur. Das MAK in Wien widmet diesem Thema eine Ausstellung und lädt zum Besuch ein. 

Als gemeinsames Projekt des MAK und des Deutschen Architekturmuseums (DAM) in Frankfurt am Main geht die Ausstellung PROTEST/ARCHITEKTUR. Barrikaden, Camps, Sekundenkleber den räumlichen Aspekten von Protest- kulturen nach. Im Zentrum stehen politische Bewegungen, die sich im öffentlichen Raum geäußert und spezifische Architektur- oder Designobjekte hervorgebracht haben.

MAK Website
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Gumpendorfer Straße 63 B
1060 Wien

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