Härtefallfonds ab heute beantragen!

27. März 2020

Ab heute Freitag 27.3.2020 kann ab 17:00 Uhr auf folgender Seite der WKO der Förderantrag für den Härtefallfonds für EPUs, Kleinunternehmer*innen und freie Dienstnehmer*innen (dies gilt auch für freie Berufe) gestellt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Kriterien für den Härtefallfonds ändern. Momentan gilt:

Von der Förderung ausgenommen sind …

Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.

Personen, die zusätzlich ein Dienstverhältnis oder sonstige Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro) beziehen.

Personen, deren Einkommen die Untergrenze unter- bzw. die Obergrenze überschreitet.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind folgende Punkte zu erfüllen:

rechtmäßig selbständige*r Betreiber*in eines freien Berufes ( egal ob Kammermitglied oder nicht)

Unternehmensgründung bis 31.12.2019

Sitz oder Betriebsstätte in Österreich

Härtefälle: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretugnsverbot oder Umsatzeinbruch von mindestenss 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres

Obergrenze: im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen max. 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen – wenn kein Einkommenssteuerbescheid vorhanden, dann eigene Schätzung der Einkünfte

Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung – Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro p.a.

Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung

Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19

Die Inanspruchnahem von Garantien und Kurzarbeit (für Arbeitnehmer*innen) UND des Härtefallfonds ist ausdrücklich möglich.

Kein Insolvenzverfahren anhängig

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