Newsletter Januar 2022

Monatlicher Newsletter der IG Architektur - Jänner 2022
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Monatlicher Newsletter der IG Architektur - Jänner 2022

Die IG Architektur ist eine seit zwanzig Jahren aktive österreichweite Interessensgemeinschaft von Architekturschaffenden. Sie ist Impulsplattform für die Auseinandersetzung mit Fragen der Architektur und Architekturpolitik und bringt sich regelmäßig in aktuelle Themenstellungen ein. 


Auf einem knapp 45.000m² großen innerstädtischen Areal im Grazer Bezirk Jakomini plant die Stadt Graz den Um- und Ausbau der Straßenbahnremise Steyrergasse. Kritisiert wird die Monofunktionalität des Bauvorhabens, aber auch das Vergabeverfahren. Bild © Google Maps.
 

Petition

Stopp und Neustart Verfahren Remise Steyrergasse

Von Fabian Wallmüller

Die von der IG Architektur und zahlreichen weiteren Architekturinstitutionen und -plattformen unterstützte Petition „Stopp und Neustart Verfahren Remise Steyrergasse, Graz“ ist seit 13.12.2021 online – und zählt bereits über 420 Unterschriften. Diese wurden am 23.12.2021 an die neu gewählte Vizebürgermeisterin Judith Schwentner übermittelt. Erste Erfolge kann die Petition bereits für sich verbuchen: Vizebürgermeisterin Schwentner lässt das Verfahren prüfen und will „aus Sicht der Stadtentwicklung, des Klimaschutzes und der Tram-Kapazitäten das Maximum herauszuholen.“ Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten wiederum will sich für ein offenes Qualitätsverfahren und eine breite, transparente Diskussion einsetzen.
Hintergrund der Petition ist ein durch die Holding Graz, eine Tochtergesellschaft der Stadt Graz, ausgeschriebenes Verhandlungsverfahren für die Generalplanung des Straßenbahnbetriebshof Steyrergasse Süd in Graz. Auf einem 44.700m² großen Areal im zentrumsnahen Grazer Bezirk Jakomini soll eine bestehende Remise umgebaut sowie eine neue Straßenbahnremise mit 300 darunter liegenden betrieblichen KFZ-Stellplätzen sowie weitere betriebliche Bauten der Holding Graz errichtet werden. Für das Projekt wurden per einstimmigem Gemeinderatsbeschluss vom Februar 2021 156 Mio. Euro aus öffentlichen Geldern genehmigt.
Kritisiert wird nicht nur die monofunktionale Ausrichtung des Bauvorhabens, sondern auch das Verhandlungsverfahren selbst. Der Generalplanerauftrag soll im Bestbieterprinzip nach rein technischen Kriterien vergeben werden, stadtplanerische und architektonische Inhalte werden – abgesehen vom Fassadendesign der Remise – nicht bewertet. Für das Verfahren besteht keine Kooperation mit der Kammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten, die Verhandlungskommission ist unbekannt.
 
Die Petition hat nicht zum Ziel die Remise in der Steyrergasse zu verhindern, sondern eine multifunktionale Nutzung des Areals im Sinn einer "Remise Plus" zu ermöglichen, die dem Trend zur effizienten Nutzung wertvoller zentrumsnaher innerstädtischer Räume entspricht. Die Petition kann dabei durchaus als Rückenwind für die inhaltlichen Ziele der neuen Grazer Stadtregierung betrachtet werden: Mehr Nachhaltigkeit, mehr öffentlicher Raum, mehr multifunktionale Gebäudetypologien. Darüber hinaus ist die Stadt Graz aufgefordert, ihrem im „Grazer Modell“ dargelegten baukulturellen Bekenntnis zu entsprechen und die Holding Graz als ihre Tochtergesellschaft mit der Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs und eines architektonischen Realisierungswettbewerbs für das Areal zu beauftragen.

Die Petition wird unterstützt durch: FH Joanneum Masterstudiengang Architektur, Forum Stadtpark, GAT Architektur Steiermark, IG Architektur, LAMA | Das lösungsorientierte Architekturmagazin, TU Graz/ FAKarch, TU Graz/ Institut für Städtebau, TU Graz/ Institut für Wohnbau, ZV Steiermark.

Die Petition kann hier eingesehen und unterzeichnet werden.


Eine neue Bauordnungsnovelle ist mit Ende 2021 in Kraft getreten. Seitens der ZT-Kammer wurden vorab Änderungen empfohlen, die jedoch bisher nicht berücksichtigt wurden.

Kommentar

Die in Kraft getretene Bauordnungsnovelle für Wien verfehlt ihre Ziele

Von Evelyn Rudnicki

Am 24. November erfolgte die endgültige Beschlussfassung der Bauordnungsnovelle 2021, die mit 14. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Sie beinhaltet – neben der Umsetzung der Seveso Richtlinie und der Verankerung des Weltkulturerbes in der Bauordnung – neue gesetzliche Bestimmungen, um – laut Wiener Landesregierung – den Siedlungscharakter in Gebieten, in denen die Bauklasse I festgesetzt ist, zu erhalten. Ziel ist ebenfalls, eine fortschreitende Versiegelung der Böden zu verhindern.

Dies soll mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:
1. Reduktion der bebauten Flächen
2. Erweiterung der Mindestabstände
3. Einschränkung der Giebelfläche und der Firsthöhe

Die Bedenken der Kammer bzw. des Ausschusses Bauordnung bezüglich dieser Novelle wurden im September an die Wiener Landesregierung retourniert. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Die geplanten Änderungen der Abstandsflächen- und der Giebelflächenbestimmungen in der Bauordnung „amputieren“ den zukünftigen Baukörpern wertvollen Raum, ohne die architektonische Qualität oder die des Stadtbildes zu verbessern. Die vorgeschlagene Reduktion der bebaubaren Fläche der Gebäude verschlechtert das Volumen- und Oberflächenverhältnis und führt zu höherem Energieverbrauch und zu unnötigem Ressourcenverbrauch an Infrastruktur, Baustoffen und Flächen. Auch das Erreichen des Ziels „Leistbares Wohnen“ wird erschwert. Die Fläche für Wohnungen wird kleiner, die Qualität der Dachgeschoße – sofern sie überhaupt noch sinnvoll möglich sind – sinkt. Für die Gebiete in Wien mit Bauklasse I bedeutet das ein noch schlechteres Verhältnis von versiegelter Fläche zu benötigtem Wohnraum, was zu mehr Zersiedelung, zu mehr Verhüttelung und zu mehr Versiegelung führen wird. Nicht zuletzt birgt die schwer leserliche Fassung der Novelle große Interpretationsspielräume: Das bedeutet für Planer:innen fehlende Planungssicherheit und in Folge vermehrte Gänge der Parteien zu Gerichten, um endgültige Sicherheiten zu erzielen.
 Seitens der Kammer wurde empfohlen, die Abschnitte betreffend Bauklasse I aus dem Gesetzesentwurf herauszunehmen. Eine zielführende Umsetzungsstrategie wird angeregt: Die angestrebten politischen Intentionen wären zu evaluieren, anschließend könnte in einer Expert:innenkommission ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden, der noch vorab auf juristische, technische und administrative Machbarkeit zu prüfen wäre. Zusätzlich sind auch angemessene Übergangsfristen vorzusehen.
Leider wurden diese Einwendungen bisher nicht berücksichtigt.

Die Bauordnungsnovelle 2021 kann hier eingesehen werden und der Kommentar der Kammer der Ziviltechniker:innen hier nachgelesen werden.

Zwei der Gewinner des Staatspreises Architektur und Nachhaltigkeit: Smart-Block Geblergasse von zeininger architekten (Bild: © Lisi Zeininger) und Paracelsus Bad & Kurhaus von Berger+Parkkinen Architekten ZT GmbH (Bild: © alufenster.at, Christian Richters). Beide Büros sind Mitglieder der IG Architektur.

Architektur und Nachhaltigkeit

Gratulation zur Verleihung des Staatspreises Architektur und Nachhaltigkeit


Vier herausragende Projekte wurden für ihre außergewöhnlichen Leistungen im Bereich des nachhaltigen Bauens und Sanierens mit dem Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit 2021 ausgezeichnet, der vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ausgelobt wird.

Ausgezeichnete Projekte:
Denkwerkstätte, Hittisau, Vorarlberg
Bauherrschaft: Georg Bechter
Architektur: Georg Bechter Architektur 
Fachplanung: Gerhard Ritter (Haustechnik)

Bildungszentrum Frastanz-Hofen, Vorarlberg
Bauherrschaft: Marktgemeinde Frastanz
Architektur: Pedevilla Architects

Paracelsus Bad & Kurhaus, Salzburg
Bauherrschaft: Stadtgemeinde Salzburg / KKTB, abgewickelt durch die Stadt Salzburg Immobilien GmbH
Architektur: Berger+Parkkinen Architekten
Fachplanung: Ingenieurbüro Rothbacher GmbH (Bauphysik); sv.pf engineering (Bäderplanung); idealice Landschaftsarchitektur ZT (Landschaftsarchitektur); BauCon ZT GmbH (Statik); Technisches Büro Herbst GmbH (Elektrotechnik); MDE metal design engineering GmbH (Fassadenkonsulent); Haustechnik Dick & Harner GmbH (HKLS)

Smart-Block Geblergasse, Wien
Bauherrschaft: Angelika und Johannes Zeininger
Architektur: zeininger architekten
Fachplanung: TB Käferhaus GmbH (Energieplanung und technische Gebäudeausrüstung); Hollinsky & Partner ZT-GmbH (Tragwerksplanung); Prause iC ZT-GmbH (Bauphysik); BCE Beyond Carbon Energy GmbH (Energie-Contracting)

Nähere Informationen sind hier nachzulesen: www.bmk.gv.at

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